Kosten


Was kostet gute Strafverteidigung?
Jede Honorarrechnung, die ein Rechtsanwalt stellt, muss den Voraussetzungen des RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) entsprechen.Das Honorar kann zwischen Rechtsanwalt und Mandant gemäß § 3a RVG frei vereinbart oder als feste gesetzliche Gebühr berechnet werden.

Honorarvereinbarungen
Ich treffe mit meinen Mandanten regelmäßig Vereinbarungen über ein Stundenhonorar . Als Mandant erhalten Sie jeweils zeitnah eine detaillierte Aufstellung über Leistungszeit und Leistungsinhalt, so dass die berechneten Kosten für Sie transparent sind und überschaubar bleiben.

In geeignete Fällen können Sie mit mir an Stelle eines Stundenhonorars ein festes Pauschalhonorar vereinbaren.

Auslagen
Zusätzliche notwendige  Auslagen, die im Zusammenhang mit Ihrer Verteidigung und Vertretung anfallen, wie beispielsweise Reisekosten, werden an Sie weiterberechnet.  Kosten für Post- und Telekommunikation werden nur mit einer einmaligen Pauschale in Höhe von 20,00 EUR abgerechnet.

Honorarvorschuss
Für Strafverteidiger ist es üblich für ihre Leistung einen Honorarvorschuss entgegenzunehmen. Auch in meiner strafrechtlichen Fachkanzlei verfahre ich nach dieser Übung.

Gebühr für Erstberatung
Sollte es bei einem ersten Beratungstermin bleiben, ohne dass Sie mich mandatieren, fällt nur eine gesetzliche Gebühr für Erstberatung gemäß § 34 RVG an. Diese bemisst sich nach Umfang und Schwierigkeitsgrad der Erstberatung, beträgt jedoch höchstens 190,00 EUR zzgl. 19% USt. Ihre Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei, bei der Sie uns Ihr Problem kurz schildern, ist kostenfrei.
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