Willkommen

bei Strafverteidigerin Dr. Kunz

Partnerin von Schulte Rechtsanwälte

Rufen Sie uns an
Notfalltelefon Klick hier!

Schnelle Hilfe bei allen strafrechtlichen Problemen!  Notfalltelefon 0172/7891533 bei Durchsuchung und Verhaftung



STRAFVERTEIDIGERIN DR. KUNZ

Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Strafrecht
Kompetenz & Erfahrung

.....ein Strafverteidiger muss gleichermaßen Kämpfer wie Vermittler sein!


Ich verteidige Beschuldigte in allen Stationen des Strafverfahrens. Was sind die Stationen eines Strafverfahrens? Zu Beginn steht die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Hier können die Weichen für den späteren Gerichtsprozess gestellt werden. Ob eine Einlassung zum Tatvorwurf sinnvoll ist, um eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen oder ob die Hauptverhandlung größere Chancen für einen positiven Verfahrensausgang bietet, kann der Laie nicht entscheiden. Wann ist der richtige Zeitpunkt Erklärungen abzugeben? Hier ist professionelles Wissen und Erfahrung gefragt. Nutzen Sie meine Expertise!


Sie haben eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten? Bitte gehen Sie nicht alleine zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung. Kontaktieren Sie zunächst eine Fachanwältin für Strafrecht. Wer zu Unrecht beschuldigt wird, hat den Drang sich unmittelbar zu erklären. Tatsächlich ist ein solches Vorgehen nicht zu empfehlen. Kann es Ihnen Schaden, wenn Sie Ihr Recht zu schweigen wahrnehmen? Oft denken Beschuldigte, es könnte ihnen schaden, wenn sie das Recht zu Schweigen ausüben und der Polizei sofort einen Verteidiger präsentieren. Das Gegenteil ist der Fall. Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter wissen, dass die Ausübung prozessualer Rechte keinen Rückschluss darauf zulässt, ob der Tatverdacht begründet ist. Überlegtes und professionelles Vorgehen ist immer ein Vorteil!


Kann ich meinen Strafprozess aktiv gestalten? Ja, das können Sie! Als beschuldigte Person haben Sie Rechte. Sie können in jeder Station des Strafverfahrens Erklärungen zu den strafrechtlichen Tatvorwürfen abgeben. Sie haben das Recht bereits im Ermittlungsverfahren die Erhebung von Beweisen zu beantragen. Wenn es zum Beispiel Zeugen gibt, die zu Ihrer Entlastung beitragen, müssen Sie nicht bis zum Gerichtsprozess warten. Natürlich haben Sie auch das Recht, entlastende Urkunden und anderes Material der Staatsanwaltschaft vorzulegen, um Ermittlungen zu Ihren Gunsten zu bewirken. Diese Aktionen sollten Sie aber nur in enger Abstimmung und Beratung mit Ihrer Fachanwältin für Strafrecht vornehmen.



Menschen, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, fürchten die Verurteilung und die damit verbundenen strafrechtlichen Konsequenzen, wie Geldstrafen oder Freiheitsentzug. Sie haben Angst vor dem Verlust ihres sozialen Ansehens und der Stigmatisierung in ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld. Viele befürchten, dass das Verfahren langwierig und belastend sein wird, was zu emotionalem Stress und Unsicherheit führt. Zudem machen sie sich Sorgen über die finanziellen Kosten, die mit der Verteidigung und den möglichen Folgen eines Urteils verbunden sind. In einem ersten Besprechungstermin kann ich Ihnen bereits erläutern, welche Konsequenzen der gegen Sie erhobene Tatvorwurf haben könnte und welche Verteidigungsmöglichkeiten sich bieten.

  Erfolgreich mit den Partnern und Mitarbeitern von  SCHULTE.Rechtsanwälte PartG mbB!