Was kostet gute Strafverteidigung?
Jede Honorarrechnung, die ein Rechtsanwalt stellt, muss den Voraussetzungen des RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) entsprechen.Das Honorar kann zwischen Rechtsanwalt und Mandant gemäß § 3a RVG frei vereinbart oder als feste gesetzliche Gebühr berechnet werden.
Honorarvereinbarungen
Ich treffe mit meinen Mandanten regelmäßig Vereinbarungen über ein Stundenhonorar . Als Mandant erhalten Sie zeitnah eine detaillierte Aufstellung über Leistungszeit und Leistungsinhalt, so dass die berechneten Kosten für Sie transparent sind und überschaubar bleiben.
In geeignete Fällen können Sie mit mir an Stelle eines Stundenhonorars ein festes Pauschalhonorar vereinbaren. In geeigneten Fällen übernehme ich auch Pflichtverteidigungen mit Zuzahlung.
Auslagen
Zusätzliche notwendige Auslagen, die im Zusammenhang mit Ihrer Verteidigung und Vertretung anfallen, wie beispielsweise Reisekosten, werden an Sie weiterberechnet. Kosten für Post- und Telekommunikation werden nur mit einer einmaligen Pauschale in Höhe von 20,00 EUR abgerechnet.
Honorarvorschuss
Für Strafverteidiger ist es üblich für ihre Leistung einen Honorarvorschuss entgegenzunehmen. Auch in meiner strafrechtlichen Fachkanzlei verfahre ich nach dieser Übung.
Gebühr für Erstberatung
Sollte es bei einem ersten Beratungstermin bleiben, ohne dass Sie mich mandatieren, fällt nur eine gesetzliche Gebühr für Erstberatung in Höhe von 250,00 EUR an. Ihre Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei, bei der Sie uns Ihr Problem kurz schildern, ist kostenfrei.